Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
-Verhaltenstherapie-
Herzlich Willkommen!
Ich bin Anne Lange, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für Verhaltenstherapie
In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit allen gängigen psychischen Erkrankungen. Dazu gehören unter anderem Ängste, Depressionen, Zwänge, Essstörungen, AD(H)S, Selbstverletzendes Verhalten, Traumafolgestörungen, emotionale Krisen sowie Belastungsreaktionen nach belastenden oder schwierigen Lebensereignissen.
Auch bei Schulvermeidung, sozialem Rückzug, Selbstwertproblemen oder Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen und Verhalten erarbeite ich gemeinsam mit den Patient:innen individuelle therapeutische Wege, um persönliche Stärken zu fördern, belastende Symptome zu lindern und langfristig mehr Lebensqualität und Selbstwirksamkeit zu erreichen.

Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes und wirksames Psychotherapieverfahren. Sie hilft dabei, belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen besser zu verstehen und gezielt zu verändern. Die Therapie ist lösungsorientiert und alltagsnah.
Was bedeutet "approbiert"?
Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeutin. Sie bestätigt, dass eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen wurde und die berufliche Eignung vorliegt.
Um diese Zulassung zu erhalten, ist ein mehrjähriger Ausbildungsweg erforderlich:
Zunächst erfolgte ein Studium, anschließend eine 3-5 jährige psychotherapeutische Weiterbildung mit praktischer Tätigkeit in Kliniken und ambulanter Praxis.
Am Ende steht die Approbationsprüfung, durch die die fachliche und persönliche Eignung geprüft wird. Erst mit Bestehen dieser Prüfung wird die Approbation verliehen – und damit die Berechtigung, eigenständig psychotherapeutisch zu arbeiten.
Kassenzulassung und Kostenübernahme
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Kosten für Diagnostik und Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung in der Regel vollständig übernommen.