Ablauf einer Psychotherapie

Der Weg in eine ambulante psychotherapeutische Behandlung beginnt mit dem ersten Kennenlernen. Nehmen Sie hierzu bitte per Mail Kontakt zu mir auf, ich melde mich zeitnah bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung. 

Ab dem 01.07.2025 können Sie sich auch innerhalb meiner telefonischen Sprechzeiten melden. Die Termine finden ausschließlich in den Öffnungszeiten statt. 

Ziel ist es, gemeinsam herauszufinden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, welche Themen im Mittelpunkt stehen und wie die bestmögliche Unterstützung aussehen kann. 

Psychotherapeutische Sprechstunde

In der psychotherapeutischen Sprechstunde geht es um ein erstes Kennenlernen. Hier sprechen wir über die aktuellen Schwierigkeiten, Sorgen oder Beschwerden. Dabei klären wir, ob eine Psychotherapie grundsätzlich in Frage kommt und ob Verhaltenstherapie das passende Verfahren sein könnte. Auch erste Fragen zum Ablauf, zu Zielen und zur Rolle der Eltern bzw. Bezugspersonen können hier besprochen werden.

Diagnostik und Probatorik

Folgen nach der Sprechstunde weitere Termine, beginnt die sogenannte probatorische Phase. Diese umfasst mehrere Stunden, in denen eine umfassende Diagnostik durchgeführt wird. Hierbei geht es darum, die Problembereiche genauer zu verstehen: Dazu gehören Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen, oft auch mit den Eltern sowie der Einsatz standardisierter Fragebögen oder Testverfahren. 
Ziel dieser Phase ist es, eine fundierte Diagnose zu stellen und gemeinsam zu klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und sinnvoll ist. Außerdem lernen sich Therapeutin und Patient*in besser kennen – ein wichtiger Schritt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Beginn der Psychotherapie

Wenn sich nach der Probatorik zeigt, dass eine Verhaltenstherapie hilfreich sein kann, kann bei der Krankenkasse gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Diese umfasst zunächst 12 Sitzungen (plus 3 Bezugspersonensitzungen). 
Je nach Alter werden Eltern oder Bezugspersonen regelmäßig in die Behandlung einbezogen, um die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen bestmöglich zu unterstützen.

Schweigepflicht

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Das bedeutet: Alles, was in der Therapie besprochen wird, bleibt vertraulich.
Informationen werden nur dann weitergegeben, wenn Sie bzw. Ihr Kind ausdrücklich zustimmen – oder wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung).

Jugendliche ab etwa 15 Jahren können – wenn sie einsichtsfähig sind – selbst entscheiden, ob ihre Eltern informiert werden dürfen.

 

Terminvereinbarung

Da ich nur eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen anbieten kann, ist es leider nicht immer möglich, zeitnah einen freien Platz zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall biete ich an, Sie bzw. Ihr Kind auf meine Warteliste aufzunehmen.

Ich bemühe mich, allen Anfragen mit der nötigen Sorgfalt und Wertschätzung zu begegnen, und melde mich, sobald ein Platz frei wird.

 

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